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Simon Wolf, 11.02.2002

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Zitatvorgabe:

Rainer Maria Rilke

Es scheint mir,
als ob wir, die Erwachsenen,
in einer Welt lebten, in der keine Freiheit ist.
Freiheit ist bewegtes, steigendes,
mit der Menschenseele sich wandelndes,
wachsendes Gesetz.
Unsere Gesetze sind nicht mehr die unserigen.
Sie sind zurückgeblieben, während das Leben lief.
Man hat sich zurückgehalten,
aus Geiz, aus Habgier, aus Eigennutz;
aber vor allem:
aus Angst...Das ist unsere Not:
dass wir Gesetze haben aus Stein...


Hoch geschätzte Freunde des Offenen Parlamentarischen Debattierens! Meine sehr verehrten Kommilitoninnen, sehr geehrte Kommilitonen! Liebe Narren, liebe Scherzkekse, liebe Pappnasen!

Wer am heutigen Rosenmontag eine Rede halten darf, der steht fast automatisch in der Bütt. Und so böte es sich an, eine lustige, eine amüsante, eine unterhaltsame oder eine karnevalistische Rede zu schwingen. Doch zweierlei gibt es dabei zu bedenken: Zum einen sieht etwas Ernstes, das eine lustige Verpackung bekommen hat, meistens eher komisch aus, genauer gesagt tragikomisch. Zum anderen dürfen wir uns fragen: Müssen wir uns der landläufigen Lustigkeit unterwerfen? Gilt auch für uns dies komische Gesetz? Und unterdrückt dies Diktat des Humors unsere ernste Freiheit und unseren freien Ernst? Nein, Freunde, Tübinger, Mitdebatteure: Wir dürfen uns die Freiheit nehmen, auch heute Ernstes zu bedenken, und es steht uns gut, dies zu tun. Denn

Es scheint mir,
als ob wir, die Erwachsenen,
in einer Welt lebten, in der keine Freiheit ist.

Gerade im Kleinen, im Karnevalistischen, scheint diese individuelle Freiheit eher noch zu bestehen. Durchaus ist Freiheit immer auch die Freiheit des Nicht-Karnevalisten. Erfreulich viele Debatteure haben sich die Freiheit genommen, heute Abend hier zu sein. Wie aber sieht es im Großen aus? Welche Freiheit haben wir in wirklich wichtigen Fragen unserer individuellen Entfaltung und Selbstverwirklichung? Und was genau ist es, das dabei immer wieder zu kurz kommt?

Freiheit ist bewegtes, steigendes,
mit der Menschenseele sich wandelndes,
wachsendes Gesetz.

Dies aber, der Wandel und der Wachstum, die Veränderung und die Verbesserung, ist innerhalb eines Gesetzes gerade nicht möglich. Ein Gesetz ist etwas Gesetztes; etwas, das gesetzt worden ist und etwas, das sich gesetzt hat, gewissermaßen wie angebrannter Reis auf dem Boden eines Topfes, der zu lange auf dem Herd stehen geblieben ist. Was passiert aber, wenn das gesatzte Gesetz sitzt, während das Leben weiter läuft?
Unsere Gesetze sind nicht mehr die unserigen.
Sie sind zurückgeblieben, während das Leben lief.
"Unsere Gesetze sind nicht mehr die unserigen", das klingt fast paradox. Denn unsere Gesetze sind ja stets unsere Gesetze. Gemeint ist aber: Die Gesetze, denen wir unterstehen, sind nicht mehr die, denen wir sinnvoller Weise unterstehen müssten. Mit der fortlaufenden Entwicklung des Lebens werden abgelaufene Verfallsdaten der Gesetze sichtbar. Warum bleibt dann aber die überlagerte Ware noch so lange im Regal liegen - ohne auch nur umdatiert zu werden?

Man hat sich zurückgehalten,
aus Geiz, aus Habgier, aus Eigennutz;
aber vor allem:
aus Angst...
Aus Angst vor dem Neuen, aus Sorge um das noch recht gute Alte und das gute alte Recht und aus einer Furcht vor Veränderung hat man sich zurückgehalten.
Das ist unsere Not:
dass wir Gesetze haben aus Stein...

Unsere steinernen Gesetze, die Mauern, die um uns herum sind und die einige von uns, nämlich die Juristen, sogar im Kopf haben: könnten wir uns diese Steinmauern nicht auch eingerissen vorstellen, könnten wir uns nicht auch ein Leben mit unverbautem Blick auf die Freiheit vorstellen?

Stellen wir uns das freie Land Utopien vor. Herr Schmidt aus Utopien fährt morgens zur Arbeit. Auch wenn einige Ampeln auf dem Weg rot zeigen, muss Herr Schmidt keinesfalls anhalten, denn er fährt das größte Auto in seinem Stadtviertel. Herr Schmidt kommt in seine Firma und trifft auf dem Weg ins Büro den Mitarbeiter, der ihn schon in den letzten zwei Tagen nicht gegrüßt hat. Konsequenterweise entlässt Herr Schmidt diesen unfreundlichen Typen. Um elf Uhr schließlich denkt sich Herr Schmidt, dass er für diesen Tag genug gearbeitet hat und macht sich auf den Heimweg. Für die Besprechung mit einem kleinen Vertragspartner, die für den Nachmittag angesetzt war, muss eben ein neuer Termin gefunden werden. Die letzten fünfhundert Meter zu seinem Grundstück muss Herr Schmidt zu Fuß zurücklegen, weil ein Heizöllaster quer auf der Straße geparkt hat; und als Herr Schmidt in seinem Haus ankommt, stellt er fest, dass seine Frau nicht dort ist, weil sie sich erst für den Nachmittag verabredet hatten. Beim Blick aus dem Küchenfenster muss Herr Schmidt feststellen, dass sein Nachbar Schmidts Apfelbaum gefällt hat, offenbar, weil der Schatten der Apfelbaumäste immer wieder mal auf die Veranda des Nachbarn gefallen war. Mit finsterer Miene geht Herr Schmidt in den Keller, holt seine Motorsäge heraus und bereitet sich auf ein Gespräch mit seinem Nachbarn vor.

Bevor noch Schlimmeres passiert, blenden wir uns aus Utopien aus. Es ist klar geworden, dass diese Gesetzeslosigkeit und Ungeregeltheit, diese Ungeordnetheit, also Anarchie auf keinen Fall wünschenswert sein kann; es ist auch klar geworden, dass sie zu etwas ganz anderem als zu individueller Freiheit führt, nämlich wird diese Anarchie die gesamte Gesellschaft der Utopier auf dem direkten Weg ins Chaos führen.
Ebenso klar ist aber auch, dass ein Rechtssystem immer eine Einschränkung der persönlichen Freiheit mit sich bringen kann. Und diese Einschränkung, für sich genommen, wird sich keiner von uns wünschen und erbitten.
Welches Verhältnis hat also ein reflektierender idealer Staatsbürger zu seinem Rechtssystem? Welches Verhältnis habe ich dazu? Und welches Verhältnis sollte der ideale Bürger haben?

Bei Gesetzen denke ich zunächst an staatliche Gesetze, die von einer legitimierten Institution aufgestellt wurden, von einer Rechtsprechung angewendet werden, und die die ausführenden Organe exekutieren. Im weiteren Sinne des Begriffs "Gesetz" und in zweiter Linie geht es mir auch um persönlich aufgestellte Regeln, die ja eine Art individuellen Gesetzescharakter haben. Die staatlichen Gesetze und die persönlichen Pläne und Maximen stellen jeweils ein Regelsystem dar, zu dem sich das Individuum stets in einer bestimmten Weise verhält.

Wie dieses Verhältnis aussehen kann, zeigt die erneute Betrachtung der zitierten Gedichtteile in umgekehrter Reihenfolge. Zum Abschluss des Gedichts klagte Rainer Maria Rilke:
Das ist unsere Not:
dass wir Gesetze haben aus Stein...
Der steinerne Charakter der Gesetze kann uns zur Not werden; immer aber ist er uns Notwendigkeit. Diese Notwendigkeit besteht offensichtlich auf der formalen und ähnlich deutlich auch auf der inhaltlichen Ebene: Eine Regelung aufzustellen, einen Vertrag abzuschließen oder gar ein Gesetz zu verabschieden, kann nur dann sinnvoll sein, wenn alle Beteiligten tatsächlich die Absicht haben, die getroffene Übereinkunft auszuführen. Dies findet im Vertragsrecht seinen ausdrücklichen Niederschlag darin, dass ein Vertrag dann ungültig ist, wenn einer der Partner nicht wirklich die Absicht hatte, das auszuführen, was er unterschrieben hat. Beide Vertragspartner müssen jederzeit nachweisen können, dass sie - zumindest zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses - die Absicht hatten, den Vertrag zu erfüllen.(1)
Viel wichtiger als diese formale Notwendigkeit ist aber die inhaltliche: Wir benötigen ein Rechtssystem dringlich zur Wahrung unserer eigenen Interessen; und in dieser Funktion muss das Rechtssystem auch Strafen vorsehen, für den Fall, dass jemand uns unser gutes Recht vorenthalten hat. Eine andere Art und Weise, sein gutes Recht durchzusetzen, nämlich das Recht des Stärkeren, hatten wir in Utopien gesehen.

Dazu formuliert Marie von Ebner-Eschenbach:
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
Das Vorfahrtsrecht desjenigen also, der den größten Wagen fährt, ist gleichzeitig das größte Vorfahrtsunrecht für den Fahrradfahrer, der in letzter Sekunde abbremsen muss, um einen Unfall zu vermeiden.

Dass durch positives Recht die eigenen Interessen geschützt werden, ist offensichtlich. Ein absolutistischer Herrscher, der sich nicht an die Gesetze halten muss, oder ein großer Zyniker (oder beides) könnte aber sagen: "Ich freue mich über die Gesetze, die mir zu meinem Recht verhelfen; und noch mehr freue ich mich, dass ich mich selbst daran nicht halten muss." Die Notwendigkeit, dass der Einzelne selbst sich an bestimmte Regeln hält, lässt sich ihrerseits tatsächlich nicht von diesem Einzelnen aus rechtfertigen. Nur aus Sicht der gesamten Gesellschaft ist es notwendig, dass jedes einzelne Mitglied den Regeln nachkommt; d.h. auch, dass jeder einzelne gegenüber jedem anderen Mitglied der Gesellschaft den Anspruch hat, dass dieses die Regeln erfüllt. Es heißt aber noch nicht, dass jeder Einzelne auch von sich selbst das strikte Regelfolgen wünscht. Und wer meint, dass er ganz anders ist als alle anderen, kann sich über allgemeine Regeln freuen, die er auch vehement vertritt, ohne sie selbst befolgen zu müssen; dabei wäre er dann alles andere als inkonsequent.

In seinem Gedicht hatte Rilke weiterhin geklagt
Unsere Gesetze sind nicht mehr die unserigen.
Sie sind zurückgeblieben, während das Leben lief.

Selbstverständlich geht das Leben seinen Lauf, und ebenso selbstverständlich - wie wir gerade gesehen haben - bleibt das Gesetz demgegenüber vergleichsweise steinern und verändert sich nicht: und es ist eben eine Notwendigkeit, dass dasjenige, was gesatzt wurde, nicht laufend verändert wird.

Das Problem besteht also gerade nicht im steinernen Charakter der einzelnen Gesetze, denn dieser Charakter kann für das Individuum ja gerade wertvoll sein. Und nur beständige Gesetze können als Rechtsgrundlage dienen und eine Handlungsanweisung liefern. Das Problem bestünde vielmehr in einer Versteinerung des gesamten Rechts. Wenn das Rechtssystem im Ganzen nicht jeweils an die Aktualität angepasst wird, dann und nur dann wären unsere Gesetze nicht mehr die unserigen.

Bevor ich abschließend resümiere, möchte ich auf eine spezifische Form der Freiheit hinweisen. In seinem berühmten Gedicht "Natur und Kunst" schließt Johann Wolfgang von Goethe nach einer Kaskade von Sentenzen im emphatischen Satz
und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben.
Die Freiheit, die Goethe anspricht, ist diejenige, die sich uns innerhalb einer persönlichen Planung eröffnen kann:
Und wenn wir erst in abgemessnen Stunden
mit Geist und Fleiß uns an die Kunst gebunden,
mag frei Natur im Herzen wieder glühen.
Somit liegt Freiheit keinesfalls nur außerhalb von Planung, Regelmäßigkeit und Gesetz, sondern in dem Vielen, mit dem jeder von uns sich täglich zu beschäftigen hat, dient eine strikt verfolgte Planung gerade dazu, sich Freiräume zu erarbeiten.

Beschließend lässt sich also sagen, dass unsere Gesetze erfreulicherweise einen steinernen Charakter tragen, dass es das Recht ist, das stetig modifiziert werden muss und nicht versteinern darf, und dass die Freiheit sich nicht stets nur jenseits gesetzter Grenzen findet.

Lassen Sie mich nach dieser Zusammenfassung aber noch mal auf das Wichtigste kommen: Wie gesagt, lässt sich nur aus der gesamtgesellschaftlichen Perspektive sagen, dass auch der Einzelne notwendigerweise die Gesetze zu achten habe; für den einzelnen Zyniker aber wäre dies nicht nötig. Wer unter uns aber kein Robinson ist, der möge die Gesetze akzeptieren, achten und wertschätzen, der möge sie mit Freude erfüllen und diese Freude auch in die Welt tragen.

Wer Großes will, muss sich zusammenraffen;
in der Beschränkung zeigt sich erst der Meister,
und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben.

 

(1) Die Beratung mit meinem Rechtsbeistand ergab folgende - nicht in die gehaltene Rede integrierte -
sachliche Modifikation: Gemäß § 116 ff. BGB ist ein Vertrag dann nichtig, wenn einer der Vertragspartner seine Willenserklärung nur zum Schein abgibt, und dies dem anderen bekannt ist.

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