 |
Zurück zur "Hauptseite Kurzrede"
Zitatvorgabe:
Rainer Maria Rilke
Es scheint mir,
als ob wir, die Erwachsenen,
in einer Welt lebten, in der keine Freiheit ist.
Freiheit ist bewegtes, steigendes,
mit der Menschenseele sich wandelndes,
wachsendes Gesetz.
Unsere Gesetze sind nicht mehr die unserigen.
Sie sind zurückgeblieben, während das Leben lief.
Man hat sich zurückgehalten,
aus Geiz, aus Habgier, aus Eigennutz;
aber vor allem:
aus Angst...Das ist unsere Not:
dass wir Gesetze haben aus Stein...
Hoch geschätzte Freunde des Offenen Parlamentarischen Debattierens!
Meine sehr verehrten Kommilitoninnen, sehr geehrte Kommilitonen! Liebe
Narren, liebe Scherzkekse, liebe Pappnasen!
Wer am heutigen Rosenmontag eine Rede halten darf, der steht fast
automatisch in der Bütt. Und so böte es sich an, eine lustige, eine
amüsante, eine unterhaltsame oder eine karnevalistische Rede zu
schwingen. Doch zweierlei gibt es dabei zu bedenken: Zum einen sieht
etwas Ernstes, das eine lustige Verpackung bekommen hat, meistens eher
komisch aus, genauer gesagt tragikomisch. Zum anderen dürfen wir uns
fragen: Müssen wir uns der landläufigen Lustigkeit unterwerfen? Gilt
auch für uns dies komische Gesetz? Und unterdrückt dies Diktat des
Humors unsere ernste Freiheit und unseren freien Ernst? Nein, Freunde,
Tübinger, Mitdebatteure: Wir dürfen uns die Freiheit nehmen, auch heute
Ernstes zu bedenken, und es steht uns gut, dies zu tun. Denn
Es scheint mir,
als ob wir, die Erwachsenen,
in einer Welt lebten, in der keine Freiheit ist.
Gerade im Kleinen, im Karnevalistischen, scheint diese individuelle
Freiheit eher noch zu bestehen. Durchaus ist Freiheit immer auch die
Freiheit des Nicht-Karnevalisten. Erfreulich viele Debatteure haben
sich die Freiheit genommen, heute Abend hier zu sein. Wie aber sieht es
im Großen aus? Welche Freiheit haben wir in wirklich wichtigen Fragen
unserer individuellen Entfaltung und Selbstverwirklichung? Und was
genau ist es, das dabei immer wieder zu kurz kommt?
Freiheit ist bewegtes, steigendes,
mit der Menschenseele sich wandelndes,
wachsendes Gesetz.
Dies aber, der Wandel und der Wachstum, die Veränderung und die
Verbesserung, ist innerhalb eines Gesetzes gerade nicht möglich. Ein
Gesetz ist etwas Gesetztes; etwas, das gesetzt worden ist und etwas,
das sich gesetzt hat, gewissermaßen wie angebrannter Reis auf dem Boden
eines Topfes, der zu lange auf dem Herd stehen geblieben ist. Was
passiert aber, wenn das gesatzte Gesetz sitzt, während das Leben weiter
läuft?
Unsere Gesetze sind nicht mehr die unserigen.
Sie sind zurückgeblieben, während das Leben lief.
"Unsere Gesetze sind nicht mehr die unserigen", das klingt fast
paradox. Denn unsere Gesetze sind ja stets unsere Gesetze. Gemeint ist
aber: Die Gesetze, denen wir unterstehen, sind nicht mehr die, denen
wir sinnvoller Weise unterstehen müssten. Mit der fortlaufenden
Entwicklung des Lebens werden abgelaufene Verfallsdaten der Gesetze
sichtbar. Warum bleibt dann aber die überlagerte Ware noch so lange im
Regal liegen - ohne auch nur umdatiert zu werden?
Man hat sich zurückgehalten,
aus Geiz, aus Habgier, aus Eigennutz;
aber vor allem:
aus Angst...
Aus Angst vor dem Neuen, aus Sorge um das noch recht gute Alte und das
gute alte Recht und aus einer Furcht vor Veränderung hat man sich
zurückgehalten.
Das ist unsere Not:
dass wir Gesetze haben aus Stein...
Unsere steinernen Gesetze, die Mauern, die um uns herum sind und die
einige von uns, nämlich die Juristen, sogar im Kopf haben: könnten wir
uns diese Steinmauern nicht auch eingerissen vorstellen, könnten wir
uns nicht auch ein Leben mit unverbautem Blick auf die Freiheit
vorstellen?
Stellen wir uns das freie Land Utopien vor. Herr Schmidt aus Utopien
fährt morgens zur Arbeit. Auch wenn einige Ampeln auf dem Weg rot
zeigen, muss Herr Schmidt keinesfalls anhalten, denn er fährt das
größte Auto in seinem Stadtviertel. Herr Schmidt kommt in seine Firma
und trifft auf dem Weg ins Büro den Mitarbeiter, der ihn schon in den
letzten zwei Tagen nicht gegrüßt hat. Konsequenterweise entlässt Herr
Schmidt diesen unfreundlichen Typen. Um elf Uhr schließlich denkt sich
Herr Schmidt, dass er für diesen Tag genug gearbeitet hat und macht
sich auf den Heimweg. Für die Besprechung mit einem kleinen
Vertragspartner, die für den Nachmittag angesetzt war, muss eben ein
neuer Termin gefunden werden. Die letzten fünfhundert Meter zu seinem
Grundstück muss Herr Schmidt zu Fuß zurücklegen, weil ein Heizöllaster
quer auf der Straße geparkt hat; und als Herr Schmidt in seinem Haus
ankommt, stellt er fest, dass seine Frau nicht dort ist, weil sie sich
erst für den Nachmittag verabredet hatten. Beim Blick aus dem
Küchenfenster muss Herr Schmidt feststellen, dass sein Nachbar Schmidts
Apfelbaum gefällt hat, offenbar, weil der Schatten der Apfelbaumäste
immer wieder mal auf die Veranda des Nachbarn gefallen war. Mit
finsterer Miene geht Herr Schmidt in den Keller, holt seine Motorsäge
heraus und bereitet sich auf ein Gespräch mit seinem Nachbarn vor.
Bevor noch Schlimmeres passiert, blenden wir uns aus Utopien aus. Es
ist klar geworden, dass diese Gesetzeslosigkeit und Ungeregeltheit,
diese Ungeordnetheit, also Anarchie auf keinen Fall wünschenswert sein
kann; es ist auch klar geworden, dass sie zu etwas ganz anderem als zu
individueller Freiheit führt, nämlich wird diese Anarchie die gesamte
Gesellschaft der Utopier auf dem direkten Weg ins Chaos führen.
Ebenso klar ist aber auch, dass ein Rechtssystem immer eine
Einschränkung der persönlichen Freiheit mit sich bringen kann. Und
diese Einschränkung, für sich genommen, wird sich keiner von uns
wünschen und erbitten.
Welches Verhältnis hat also ein reflektierender idealer Staatsbürger zu
seinem Rechtssystem? Welches Verhältnis habe ich dazu? Und welches
Verhältnis sollte der ideale Bürger haben?
Bei Gesetzen denke ich zunächst an staatliche Gesetze, die von einer
legitimierten Institution aufgestellt wurden, von einer Rechtsprechung
angewendet werden, und die die ausführenden Organe exekutieren. Im
weiteren Sinne des Begriffs "Gesetz" und in zweiter Linie geht es mir
auch um persönlich aufgestellte Regeln, die ja eine Art individuellen
Gesetzescharakter haben. Die staatlichen Gesetze und die persönlichen
Pläne und Maximen stellen jeweils ein Regelsystem dar, zu dem sich das
Individuum stets in einer bestimmten Weise verhält.
Wie dieses Verhältnis aussehen kann, zeigt die erneute Betrachtung der
zitierten Gedichtteile in umgekehrter Reihenfolge. Zum Abschluss des
Gedichts klagte Rainer Maria Rilke:
Das ist unsere Not:
dass wir Gesetze haben aus Stein...
Der steinerne Charakter der Gesetze kann uns zur Not werden; immer aber
ist er uns Notwendigkeit. Diese Notwendigkeit besteht offensichtlich
auf der formalen und ähnlich deutlich auch auf der inhaltlichen Ebene:
Eine Regelung aufzustellen, einen Vertrag abzuschließen oder gar ein
Gesetz zu verabschieden, kann nur dann sinnvoll sein, wenn alle
Beteiligten tatsächlich die Absicht haben, die getroffene Übereinkunft
auszuführen. Dies findet im Vertragsrecht seinen ausdrücklichen
Niederschlag darin, dass ein Vertrag dann ungültig ist, wenn einer der
Partner nicht wirklich die Absicht hatte, das auszuführen, was er
unterschrieben hat. Beide Vertragspartner müssen jederzeit nachweisen
können, dass sie - zumindest zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses - die
Absicht hatten, den Vertrag zu erfüllen.(1)
Viel wichtiger als diese formale Notwendigkeit ist aber die
inhaltliche: Wir benötigen ein Rechtssystem dringlich zur Wahrung
unserer eigenen Interessen; und in dieser Funktion muss das
Rechtssystem auch Strafen vorsehen, für den Fall, dass jemand uns unser
gutes Recht vorenthalten hat. Eine andere Art und Weise, sein gutes
Recht durchzusetzen, nämlich das Recht des Stärkeren, hatten wir in
Utopien gesehen.
Dazu formuliert Marie von Ebner-Eschenbach:
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
Das Vorfahrtsrecht desjenigen also, der den größten Wagen fährt, ist
gleichzeitig das größte Vorfahrtsunrecht für den Fahrradfahrer, der in
letzter Sekunde abbremsen muss, um einen Unfall zu vermeiden.
Dass durch positives Recht die eigenen Interessen geschützt werden, ist
offensichtlich. Ein absolutistischer Herrscher, der sich nicht an die
Gesetze halten muss, oder ein großer Zyniker (oder beides) könnte aber
sagen: "Ich freue mich über die Gesetze, die mir zu meinem Recht
verhelfen; und noch mehr freue ich mich, dass ich mich selbst daran
nicht halten muss." Die Notwendigkeit, dass der Einzelne selbst sich an
bestimmte Regeln hält, lässt sich ihrerseits tatsächlich nicht von
diesem Einzelnen aus rechtfertigen. Nur aus Sicht der gesamten
Gesellschaft ist es notwendig, dass jedes einzelne Mitglied den Regeln
nachkommt; d.h. auch, dass jeder einzelne gegenüber jedem anderen
Mitglied der Gesellschaft den Anspruch hat, dass dieses die Regeln
erfüllt. Es heißt aber noch nicht, dass jeder Einzelne auch von sich
selbst das strikte Regelfolgen wünscht. Und wer meint, dass er ganz
anders ist als alle anderen, kann sich über allgemeine Regeln freuen,
die er auch vehement vertritt, ohne sie selbst befolgen zu müssen;
dabei wäre er dann alles andere als inkonsequent.
In seinem Gedicht hatte Rilke weiterhin geklagt
Unsere Gesetze sind nicht mehr die unserigen.
Sie sind zurückgeblieben, während das Leben lief.
Selbstverständlich geht das Leben seinen Lauf, und ebenso
selbstverständlich - wie wir gerade gesehen haben - bleibt das Gesetz
demgegenüber vergleichsweise steinern und verändert sich nicht: und es
ist eben eine Notwendigkeit, dass dasjenige, was gesatzt wurde, nicht
laufend verändert wird.
Das Problem besteht also gerade nicht im steinernen Charakter der
einzelnen Gesetze, denn dieser Charakter kann für das Individuum ja
gerade wertvoll sein. Und nur beständige Gesetze können als
Rechtsgrundlage dienen und eine Handlungsanweisung liefern. Das Problem
bestünde vielmehr in einer Versteinerung des gesamten Rechts. Wenn das
Rechtssystem im Ganzen nicht jeweils an die Aktualität angepasst wird,
dann und nur dann wären unsere Gesetze nicht mehr die unserigen.
Bevor ich abschließend resümiere, möchte ich auf eine spezifische Form
der Freiheit hinweisen. In seinem berühmten Gedicht "Natur und Kunst"
schließt Johann Wolfgang von Goethe nach einer Kaskade von Sentenzen im
emphatischen Satz
und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben.
Die Freiheit, die Goethe anspricht, ist diejenige, die sich uns innerhalb einer persönlichen Planung eröffnen kann:
Und wenn wir erst in abgemessnen Stunden
mit Geist und Fleiß uns an die Kunst gebunden,
mag frei Natur im Herzen wieder glühen.
Somit liegt Freiheit keinesfalls nur außerhalb von Planung,
Regelmäßigkeit und Gesetz, sondern in dem Vielen, mit dem jeder von uns
sich täglich zu beschäftigen hat, dient eine strikt verfolgte Planung
gerade dazu, sich Freiräume zu erarbeiten.
Beschließend lässt sich also sagen, dass unsere Gesetze
erfreulicherweise einen steinernen Charakter tragen, dass es das Recht
ist, das stetig modifiziert werden muss und nicht versteinern darf, und
dass die Freiheit sich nicht stets nur jenseits gesetzter Grenzen
findet.
Lassen Sie mich nach dieser Zusammenfassung aber noch mal auf das
Wichtigste kommen: Wie gesagt, lässt sich nur aus der
gesamtgesellschaftlichen Perspektive sagen, dass auch der Einzelne
notwendigerweise die Gesetze zu achten habe; für den einzelnen Zyniker
aber wäre dies nicht nötig. Wer unter uns aber kein Robinson ist, der
möge die Gesetze akzeptieren, achten und wertschätzen, der möge sie mit
Freude erfüllen und diese Freude auch in die Welt tragen.
Wer Großes will, muss sich zusammenraffen;
in der Beschränkung zeigt sich erst der Meister,
und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben.
(1) Die Beratung mit meinem Rechtsbeistand ergab folgende - nicht in die gehaltene Rede integrierte -
sachliche Modifikation: Gemäß § 116 ff. BGB ist ein Vertrag dann
nichtig, wenn einer der Vertragspartner seine Willenserklärung nur zum
Schein abgibt, und dies dem anderen bekannt ist.
|
|
 |
|