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Michael Hoppmann, 14.01.2004

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Zitatvorgabe:

Abraham Lincoln (12.2.1809 - 15.4.1865) - 16. Präs. der USA (1861-65)

"No man is good enough to govern another man without that other's consent."



Verehrte MitStreiter,

von Abraham Lincoln, dem 16. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, ist eine Reihe von sinnreichen und eloquenten Zitaten überliefert.

Eines von ihnen lautet:

"No man is good enough to govern another man without that other's consent."

- Kein Mensch ist gut genug, um einen anderen ohne dessen Zustimmung zu regieren!

Ich denke, dieses Zitat ist sehr interessant und diskussionswürdig – wenn auch sicherlich nicht ganz unproblematisch – solange man es in seinem wörtlichen, engeren Sinn, auf die Ebene des menschlichen Zusammenlebens bezogen, auffasst. Seine volle Schlagkraft entfaltet es jedoch, wenn man es von dieser Ebene auf den Bereich staatlichen Zusammenlebens überträgt. Man könnte es dann auch lesen als:

„Kein Staat auf dieser Erde ist gut genug, um über ein anderes Volk ohne dessen Zustimmung zu herrschen!“

Diesem Beweis, dass Lincolns Worte nicht nur für die innerstaatliche, sondern weit mehr noch für die internationale Ebene, große Bedeutung haben, widmet sich diese Rede!

Warum ist dies der Fall?

Warum ist es so äußerst bedenkenswert und gefährlich, wenn ein Staat den anderen angreift und unterwirft oder, um es mit der zynischen Euphemistik der Neoimperalisten auszudrücken, er „einem fremden Volk Freiheit und Demokratie mit militärischen Mitteln bringt“?

Denn das eigentlich beängstigende bei diesen Kriegen sind nicht die zahl- und sinnlosen militärischen und zivilen Menschenopfer. Es ist die massive Bedrohung des freien zwischenstaatlichen Spiels, des internationalen Toleranzgleichgewichts .

Aber um das etwas genauer betrachten zu können, müssen wir uns zunächst ein paar Grundregeln der Politik in Erinnerung rufen, quasi die Newtonschen Gesetze der Macht . – Denn in mancherlei Hinsicht gibt es eine beeindruckende Parallele zwischen P hysikalischer M asse und P olitischer M acht .

Zwei dieser parallelen Naturgesetze seinen hier besonders hervorgehoben: Das Trägheitsprinzip und die Massenanziehungskraft.

•  Das politische Trägheitsprinzip als Entsprechung zur physikalischen Massenträgheit soll hier nur in Kürze und als Hintergrundgesetz für einige der späteren Folgerungen genannt werden: Es besagt im Wesentlichen, dass sich politische Realitäten solange in die gleiche Richtung entwickeln, wie ihnen nicht aktive Kräfte entgegentreten. Die Gründe für dieses Prinzip liegen auf der Hand und haben zahlreiche Namen wie „politische Opportunität“, „menschliche Schwerfälligkeit“ und „Vertrauen ins Bewährte“.

Das Trägheitsprinzip stellt an sich keine Bedrohung für die politische Stabilität dar, es ist aber die Ursache dafür, dass politische Entwicklungen teilweise frühzeitig sehr genau beobachtet werden müssen, weil ein später notwendig werdende Richtungswechsel regelmäßig Jahre im voraus angestoßen und vorbereitet werden muss.

•  Eine sehr viel größere Bedeutung in unserem Zusammenhang hat das zweite Newtonsche Gesetz der Macht : Die Massenanziehungskraft .

Als Schlagwort formuliert lautet dieses Gesetz: „Macht will mehr Macht!“

Wer einmal auf den Geschmack von Macht gekommen ist, dessen Größte Sorge ist es, diese Macht zu halten und womöglich zu vergrößern. Dieses Prinzip lässt sich bis zu gewissen Ausprägungen auch leicht vernünftig verteidigen. Schließlich gelten die „guten Gründe“, die eine gewisse Anhäufung von Macht ursprünglich produziert haben, meist noch mindest eine Weile über diesen Anstoß hinaus, und die Menschen, die eine machtvolle Position bekleiden, fühlen sich durch ihren Erfolg bestätigt und wollen ihn zu ihrem eigenen oder fremden Wohle fortsetzen.

Es liegt jedoch in der Natur des Menschen, dass sich dieses Streben sehr bald verselbstständigt und weit über diese vernünftigen Gründe hinaus weiterentwickelt.

Es ist überflüssig, für diese allbekannte Wahrheit weiter zu argumentieren, denn ein Blick in die gesellschaftliche Realität bestätigt diese Erfahrung im großen wie im kleinen. Es lohnt sich aber sicherlich in diesem Zusammenhang noch auf einige der Auswirkungen der Massenanziehungskraft hinzuweisen, die die strenge Analogie zum physikalischen Schwesterprinzip weiterhin parallel ausbauen.

Soll gilt zum einen auch für die politische Macht was im physikalischen Bereich für Sterne und Planeten zu beobachten ist: Ausgleich und Stabilität zwischen den unterschiedlichen Anziehungszentren lässt sich nur herstellen, wenn einem großen Zentrum entweder ein ebenbürtiges Gebilde oder viele kleine Gegengewichte entgegengestellt ist.

Ist dies nicht der Fall, und dies ist der zweite Bereich in dem die politische und die physikalische Anziehungskraft analoge Folgen haben, so vergrößert sich das Macht- oder Massenzentrum immer weiter bis hin zum „Schwarzen Loch“. Einem „Schwarzen Loch“ in das selbst das Licht hineingesogen wird und aus dem weder Helligkeit noch verlässliche Informationen zurückstrahlen. Ein „Schwarzes Loch“ dessen Auflösung schließlich nur noch durch eine gewaltige Explosion möglich ist. – Und seien Sie sich versichert: Der Einzugsbereich eines „Schwarzen Loches“ ist kein schöner Wohnort. Für niemanden.

Um dieses „Schwarze Loch“ zu verhindern und für dauerhafte politische Stabilität zu sorgen bedarf es also eines Gleichgewichtes. Eines Gleichgewichtes das von außen herangetragen, selbstständig etabliert und häufig schon sehr frühzeitig initiiert werden muss.

Als Ziele oder gewissermaßen Fluchtpunkte für diese Ausgleichsbestrebungen bieten sich drei Möglichkeiten an: Das Souveränitätsgleichgewicht , das Überwachungsgleichgewicht und das Toleranzgleichgewicht . Jedes dieser drei Gleichgewichte sorgt unabhängig von den anderen für die gewünschte Stabilität und verhindert die negative Effekte der eben betrachteten Machtgesetze. Um die oben erwähnte besondere Bedeutung des Toleranzgleichgewichts hervorzuheben, lohnt es sich daher, einen kurzen Blick auf den erbärmlichen Zustand der anderen beiden Alternativen oder Ergänzungen zu werfen.

•  Träger des Souveränitätsgleichgewichts ist ein mündiges Volk. Es überwacht die Entscheidungen der gewählten Politiker, überprüft ihre Auswirkung und sorgt notfalls für die Ablösung von Teilen oder ganzen Regierungen und Parlamenten. In einer funktionstüchtigen Demokratie geschieht dies in der Regel durch Wahlen, die Parteien an die Macht bringen oder an der Macht halten. Problematisch wird dies innerhalb einer Demokratie, wenn die vom Volk gewünschten Alternativen von keiner der etablierten Parteien vertreten und die Bildung neuer Parteien weitgehend verhindert wird.

Wirklich auf die Probe gestellt wird das Souveränitätsgleichgewicht jedoch erst, wenn die vorhandene Staatsform oder die Legitimation der herrschenden Gruppe grundsätzlich hinterfragt wird. Wir sind diesen Vorgang aus überkommenen Monarchien, gewaltsamen Diktaturen oder auch aus sozialistischen „Volksrepubliken“ gewohnt. Denkbar ist er aber grundsätzlich in jeder Staatsform.

Das Souveränitätsgleichgewicht besteht die gestellte Probe nur dann, wenn es dem Volk in diesem Moment gelingt, sich gegen die Inhaber der politischen Macht durchzusetzen, wenn es erfolgreich „Widerstand“ gegen ihre Regierung formieren kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser „Widerstand“ erfolgreich ist, d.h. dass die aktiven Volksgruppen sich gegen die Machthaber durchsetzen, nimmt jedoch in dem Maß ab, in dem staatliche Kontrolle über bürgerliche Aktivitäten besteht. Denn selbst in einem offensichtlichen Unrechtsstaat, dessen Ende vom breiten Volk gewünscht wird, brauchen die oppositionellen Vorreiter Wochen, oft Monate oder Jahre um den Widerstand gegen die Machthaber zu organisieren und einen „Himmlischen Frieden“ zu verhindern. Ein Staat mit einem ausgeprägten Überwachungssystem kann diese Vorbereitungen also leicht schon im Keim ersticken und unter staatssicherheitlichen Vorwänden verfolgen.

Wenn solch ein Umsturz aber schon in einem klaren Unrechtsstaat äußerst schwierig und vor allem langwierig ist, so wir er um so schwerer durchzuführen und zeitaufwendiger zu organisieren, wenn die staatliche Fehlentwicklung besser versteckt und weniger offensichtlich ist.

Ein mündiges Volk, dass seine Aufgabe als Träger des Souveränitätsgleichgewichts ernst nimmt, muss also dafür sorgen, dass die staatliche Kontrolle auch zu guten und friedlichen Zeiten niemals ein Maß annimmt, dass es ihr ermöglicht einen wirksamen „Widerstand“ zu verhindern und außerstaatliche Opposition im Keim zu ersticken. Solch ein Volk haben wir nicht. Das Souveränitätsgleichgewicht ist damit bestenfalls Makulatur.

•  Die zweite Alternative, das Überwachungsgleichgewicht , wird durch eine konsequente staatliche Gewaltentrennung hergestellt. Im Gegensatz zum Souveränitätsgleichgewicht, findet hier also kein vertikaler , sondern ein innerstaatlicher horizontaler Ausgleich statt.

Die unabhängig voneinander arbeitenden Gewalten Legislative, Exekutive, Jurisdiktion und Medientransmission überwachen und begrenzen die Bereiche der jeweils anderen Gewalten und verhindern so eine übermäßige Machtkonzentration bei bestimmten Personenkreisen. Dies funktioniert selbstverständlich nur dann, wenn die einzelnen Gewalten vollständig unabhängig voneinander legitimiert und organisiert sind und wenn zudem personelle Überschneidungen oder ein Übergang einzelner Personen oder Gruppen von einer Gewalt zur anderen vollständig ausgeschlossen wird. Ist dies nicht der Fall, so machen persönliche Opportunitätsreaktion in Bezug auf Einflusssicherung, Karriereförderung oder Interessenschutz die vier Gewalten zahm gegeneinander und die Gewaltentrennung wird in dieser Hinsicht weitgehend unwirksam. Der gegenwärtige Status quo der pro forma Gewaltentrennung ist für die Herstellung eines Überwachungsgleichgewichtes also unzureichend.

•  Wenn die ersten beiden Gleichgewichtsalternativen unter den gegebenen Umständen also zu schwach zur Verhinderung von „Schwarzes Loch“-Machtkonstellationen und zur umfassenden Stabilisation des politisches „Universiums“ sind, wir aber weiterhin alles daran setzen wollen, die negativen Effekte dieser politischen Kontraktion und Explosion zu verhindern, dann kommt, wie bereits erwähnt, der dritten Alternative eine ganz besondere Bedeutung zu, dem Toleranzgleichgewicht .

Das Toleranzgleichgewicht basiert auf einem freien Spiel der internationalen Staatsformen. Es ist also quasi die zwischenstaatliche Entsprechung zum innerstaatlichen Überwachungsgleichgewicht.

Dieses Gleichgewicht entsteht durch einen Wettbewerb der besten Staatsformen, bzw. einer Schwächung der Schlechtesten, die letztendlich auf eine „Abstimmung mit den Füßen“ hinausläuft. Eine Abstimmung, die zunächst sicherlich eher wirtschaftliche Investitionen und intellektuelle Vorreiter betrifft, die sich aber schließlich auch auf weitere Volksgruppen ausdehnen kann und wird. Eine Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit dieses Gleichgewichtes ist sicherlich eine tolerante E- und Immigrationspolitik und ein ausgebautes Asylrecht.

Noch wichtiger als diese gesetzliches Vorbedingungen ist aber – und das ist das Kernargument dieser Rede – eine gegenseitige Toleranz der Staaten und ein absoluter Verzicht auf jegliche militärische Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten. Dieses schließt insbesondere ein absolutes und uneingeschränktes Verbot des Angriffskrieges ein.

Dieses Ergebnis wirk zunächst trivial und selbstverständlich. - Zu einem Zeitpunkt, zum dem militärische Aggression unter verschiedensten Namen und Vorwänden wieder hoffähig wird, während gleichzeitig die klassischen Motivationen für Kriegsverzicht immer stärker hinterfragtwerden, lohnt es sich jedoch auf den zentralen und essentiellen Wert dieses Grundsatzes unter einem neuen Blickwinkel hinzuweisen.

Denn zwar sollten auch die Lehre des Pazifismus, die Bedeutung jedes Menschenlebens und das Prinzip der kulturellen Selbstbestimmung zu dem gleichen Ergebnis führen. Diese wird jedoch aufgrund seines weltfremden Universalitätsanspruchs recht erfolgreich angegriffen, jene wird durch blutige innerstaatliche Konflikte häufig relativiert und letzteres wird von Bestimmungsschwierigkeiten von Kultur- und Volksgebieten abgeschwächt.

Die Bedeutung des Toleranzgleichgewichts als letzte Möglichkeit für politische Stabilität ist gegenüber diesen Angriffen jedoch immun.

Die Konsequenz aus den soeben betrachteten Alternativen, die letztendlich auf die Bedeutung des Toleranzgleichgewichts hinführen ist folglich, dass Kriege ausschließlich im territorialen Verteidigungsfall rechtfertigbar sind und in allen anderen Fällen – und seien sie noch so „edel“ und „demokratisch“ – militärische Mittel uneingeschränkt aus der Politik verbannt werden müssen. Nichtmilitärische Mittel wie Boykotte, Sanktionen oder auch aktive und passive Unterstützung von Widerstandsbewegungen müssen die äußere Grenze für die Handlungen vernünftiger Rechtsstaaten bleiben, damit das freie Spiel der Staaten als letzte friedliche Ausgleichsmöglichkeit funktionieren kann.

(Nur andeutungsweise kann hier auf die absurde Arroganz des „Westens“ eingegangen werden, die beste Staatsform gefunden zu haben und nun verbreiten zu müssen. So hat doch die Demokratie von der Antike bis zur Gegenwart bewiesen, dass sie voller ungelöster Probleme steckt und ihr Siegeszug durchaus keinem natürlichen Gesetz folgt! Und so manch ein nüchterner Kritiker mag sich mittlerweile auch fragen, ob eine demokratische Bestimmung von Regierungen nicht ebenso abwegig ist wie die demokratische Wahl eines Generalstabes oder der beliebtesten Richter für ein Verfassungsgericht. – Doch dies nur am Rande und als erstes Sandkorn in die Mühlen derer, die sich mit den vorgetragenen Argumenten nicht abfinden können, weil die in Mode kommenden „Befreiungskriege“ doch so ein willkommenes und elegantes Mittel der Demokratieverbreitung sind)

Fazit:

„Kein Staat auf dieser Erde ist gut genug, um über ein anderes Volk ohne dessen Zustimmung zu herrschen!“ à oder es auch nur zu versuchen und sich dazu militärischer Mittel zu bedienen!

Denn wenn das internationale Toleranzgleichgewicht scheitert und sich die Verhältnisse bezüglich des innerstaatlicher Überwachungsgleichgewichts nicht verändern, wird unter den Bedingungen der fortschreitenden Technisierung and Perfektionierung des Staates bald nur noch die radikale Form des Souveränitätsgleichgewichts eine früher oder später aufziehende Macht-Supernova verhindern können: „Technischer Terrorismus!“

Der Technische Terrorismus unterscheidet sich vom Konventionellen Terrorismus dadurch, dass bei ihm nicht die Vernichtung von Menschenleben oder Symbolen im Vordergrund steht (die ja schließlich der beste Vorwand für Innere-Sicherheits-Propheten sind, das Souveränitätsgleichgewicht weiter zu behindern), sondern die gezielte und umfassende Störung oder Vernichtung des staatlichen Überwachungsapparats!

Und unter diesem Vorzeichen wandelt sich dann auch der anonym überliefert Ausspruch „Des einen Terrorist ist des anderen Freiheitskämpfer!“ zu einem potentiellen Lincoln-Zitat mit neuem, besondern Sinn!

Vielen Dank.

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