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Michael Hoppmann, 14.01.2004 |
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Zitatvorgabe:
Abraham Lincoln (12.2.1809 - 15.4.1865) - 16. Präs. der USA (1861-65)
"No man is good enough to govern another man without that other's consent."
Verehrte MitStreiter,
von Abraham Lincoln, dem 16. Präsidenten der Vereinigten Staaten von
Amerika, ist eine Reihe von sinnreichen und eloquenten Zitaten
überliefert.
Eines von ihnen lautet:
"No man is good enough to govern another man without that other's consent."
- Kein Mensch ist gut genug, um einen anderen ohne dessen Zustimmung zu regieren!
Ich denke, dieses Zitat ist sehr interessant und diskussionswürdig –
wenn auch sicherlich nicht ganz unproblematisch – solange man es in
seinem wörtlichen, engeren Sinn, auf die Ebene des menschlichen
Zusammenlebens bezogen, auffasst. Seine volle Schlagkraft entfaltet es
jedoch, wenn man es von dieser Ebene auf den Bereich staatlichen
Zusammenlebens überträgt. Man könnte es dann auch lesen als:
„Kein Staat auf dieser Erde ist gut genug, um über ein anderes Volk ohne dessen Zustimmung zu herrschen!“
Diesem Beweis, dass Lincolns Worte nicht nur für die innerstaatliche,
sondern weit mehr noch für die internationale Ebene, große Bedeutung
haben, widmet sich diese Rede!
Warum ist dies der Fall?
Warum ist es so äußerst bedenkenswert und gefährlich, wenn ein Staat
den anderen angreift und unterwirft oder, um es mit der zynischen
Euphemistik der Neoimperalisten auszudrücken, er „einem fremden Volk
Freiheit und Demokratie mit militärischen Mitteln bringt“?
Denn das eigentlich beängstigende bei diesen Kriegen sind nicht die
zahl- und sinnlosen militärischen und zivilen Menschenopfer. Es ist die
massive Bedrohung des freien zwischenstaatlichen Spiels, des
internationalen Toleranzgleichgewichts .
Aber um das etwas genauer betrachten zu können, müssen wir uns zunächst
ein paar Grundregeln der Politik in Erinnerung rufen, quasi die
Newtonschen Gesetze der Macht . – Denn in mancherlei Hinsicht gibt es
eine beeindruckende Parallele zwischen P hysikalischer M asse und P
olitischer M acht .
Zwei dieser parallelen Naturgesetze seinen hier besonders hervorgehoben: Das Trägheitsprinzip und die Massenanziehungskraft.
• Das politische Trägheitsprinzip als Entsprechung zur physikalischen
Massenträgheit soll hier nur in Kürze und als Hintergrundgesetz für
einige der späteren Folgerungen genannt werden: Es besagt im
Wesentlichen, dass sich politische Realitäten solange in die gleiche
Richtung entwickeln, wie ihnen nicht aktive Kräfte entgegentreten. Die
Gründe für dieses Prinzip liegen auf der Hand und haben zahlreiche
Namen wie „politische Opportunität“, „menschliche Schwerfälligkeit“ und
„Vertrauen ins Bewährte“.
Das Trägheitsprinzip stellt an sich keine Bedrohung für die politische
Stabilität dar, es ist aber die Ursache dafür, dass politische
Entwicklungen teilweise frühzeitig sehr genau beobachtet werden müssen,
weil ein später notwendig werdende Richtungswechsel regelmäßig Jahre im
voraus angestoßen und vorbereitet werden muss.
• Eine sehr viel größere Bedeutung in unserem Zusammenhang hat das
zweite Newtonsche Gesetz der Macht : Die Massenanziehungskraft .
Als Schlagwort formuliert lautet dieses Gesetz: „Macht will mehr Macht!“
Wer einmal auf den Geschmack von Macht gekommen ist, dessen Größte
Sorge ist es, diese Macht zu halten und womöglich zu vergrößern. Dieses
Prinzip lässt sich bis zu gewissen Ausprägungen auch leicht vernünftig
verteidigen. Schließlich gelten die „guten Gründe“, die eine gewisse
Anhäufung von Macht ursprünglich produziert haben, meist noch mindest
eine Weile über diesen Anstoß hinaus, und die Menschen, die eine
machtvolle Position bekleiden, fühlen sich durch ihren Erfolg bestätigt
und wollen ihn zu ihrem eigenen oder fremden Wohle fortsetzen.
Es liegt jedoch in der Natur des Menschen, dass sich dieses Streben
sehr bald verselbstständigt und weit über diese vernünftigen Gründe
hinaus weiterentwickelt.
Es ist überflüssig, für diese allbekannte Wahrheit weiter zu
argumentieren, denn ein Blick in die gesellschaftliche Realität
bestätigt diese Erfahrung im großen wie im kleinen. Es lohnt sich aber
sicherlich in diesem Zusammenhang noch auf einige der Auswirkungen der
Massenanziehungskraft hinzuweisen, die die strenge Analogie zum
physikalischen Schwesterprinzip weiterhin parallel ausbauen.
Soll gilt zum einen auch für die politische Macht was im physikalischen
Bereich für Sterne und Planeten zu beobachten ist: Ausgleich und
Stabilität zwischen den unterschiedlichen Anziehungszentren lässt sich
nur herstellen, wenn einem großen Zentrum entweder ein ebenbürtiges
Gebilde oder viele kleine Gegengewichte entgegengestellt ist.
Ist dies nicht der Fall, und dies ist der zweite Bereich in dem die
politische und die physikalische Anziehungskraft analoge Folgen haben,
so vergrößert sich das Macht- oder Massenzentrum immer weiter bis hin
zum „Schwarzen Loch“. Einem „Schwarzen Loch“ in das selbst das Licht
hineingesogen wird und aus dem weder Helligkeit noch verlässliche
Informationen zurückstrahlen. Ein „Schwarzes Loch“ dessen Auflösung
schließlich nur noch durch eine gewaltige Explosion möglich ist. – Und
seien Sie sich versichert: Der Einzugsbereich eines „Schwarzen Loches“
ist kein schöner Wohnort. Für niemanden.
Um dieses „Schwarze Loch“ zu verhindern und für dauerhafte politische
Stabilität zu sorgen bedarf es also eines Gleichgewichtes. Eines
Gleichgewichtes das von außen herangetragen, selbstständig etabliert
und häufig schon sehr frühzeitig initiiert werden muss.
Als Ziele oder gewissermaßen Fluchtpunkte für diese
Ausgleichsbestrebungen bieten sich drei Möglichkeiten an: Das
Souveränitätsgleichgewicht , das Überwachungsgleichgewicht und das
Toleranzgleichgewicht . Jedes dieser drei Gleichgewichte sorgt
unabhängig von den anderen für die gewünschte Stabilität und verhindert
die negative Effekte der eben betrachteten Machtgesetze. Um die oben
erwähnte besondere Bedeutung des Toleranzgleichgewichts hervorzuheben,
lohnt es sich daher, einen kurzen Blick auf den erbärmlichen Zustand
der anderen beiden Alternativen oder Ergänzungen zu werfen.
• Träger des Souveränitätsgleichgewichts ist ein mündiges Volk. Es
überwacht die Entscheidungen der gewählten Politiker, überprüft ihre
Auswirkung und sorgt notfalls für die Ablösung von Teilen oder ganzen
Regierungen und Parlamenten. In einer funktionstüchtigen Demokratie
geschieht dies in der Regel durch Wahlen, die Parteien an die Macht
bringen oder an der Macht halten. Problematisch wird dies innerhalb
einer Demokratie, wenn die vom Volk gewünschten Alternativen von keiner
der etablierten Parteien vertreten und die Bildung neuer Parteien
weitgehend verhindert wird.
Wirklich auf die Probe gestellt wird das Souveränitätsgleichgewicht
jedoch erst, wenn die vorhandene Staatsform oder die Legitimation der
herrschenden Gruppe grundsätzlich hinterfragt wird. Wir sind diesen
Vorgang aus überkommenen Monarchien, gewaltsamen Diktaturen oder auch
aus sozialistischen „Volksrepubliken“ gewohnt. Denkbar ist er aber
grundsätzlich in jeder Staatsform.
Das Souveränitätsgleichgewicht besteht die gestellte Probe nur dann,
wenn es dem Volk in diesem Moment gelingt, sich gegen die Inhaber der
politischen Macht durchzusetzen, wenn es erfolgreich „Widerstand“ gegen
ihre Regierung formieren kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser
„Widerstand“ erfolgreich ist, d.h. dass die aktiven Volksgruppen sich
gegen die Machthaber durchsetzen, nimmt jedoch in dem Maß ab, in dem
staatliche Kontrolle über bürgerliche Aktivitäten besteht. Denn selbst
in einem offensichtlichen Unrechtsstaat, dessen Ende vom breiten Volk
gewünscht wird, brauchen die oppositionellen Vorreiter Wochen, oft
Monate oder Jahre um den Widerstand gegen die Machthaber zu
organisieren und einen „Himmlischen Frieden“ zu verhindern. Ein Staat
mit einem ausgeprägten Überwachungssystem kann diese Vorbereitungen
also leicht schon im Keim ersticken und unter staatssicherheitlichen
Vorwänden verfolgen.
Wenn solch ein Umsturz aber schon in einem klaren Unrechtsstaat äußerst
schwierig und vor allem langwierig ist, so wir er um so schwerer
durchzuführen und zeitaufwendiger zu organisieren, wenn die staatliche
Fehlentwicklung besser versteckt und weniger offensichtlich ist.
Ein mündiges Volk, dass seine Aufgabe als Träger des
Souveränitätsgleichgewichts ernst nimmt, muss also dafür sorgen, dass
die staatliche Kontrolle auch zu guten und friedlichen Zeiten niemals
ein Maß annimmt, dass es ihr ermöglicht einen wirksamen „Widerstand“ zu
verhindern und außerstaatliche Opposition im Keim zu ersticken. Solch
ein Volk haben wir nicht. Das Souveränitätsgleichgewicht ist damit
bestenfalls Makulatur.
• Die zweite Alternative, das Überwachungsgleichgewicht , wird durch
eine konsequente staatliche Gewaltentrennung hergestellt. Im Gegensatz
zum Souveränitätsgleichgewicht, findet hier also kein vertikaler ,
sondern ein innerstaatlicher horizontaler Ausgleich statt.
Die unabhängig voneinander arbeitenden Gewalten Legislative, Exekutive,
Jurisdiktion und Medientransmission überwachen und begrenzen die
Bereiche der jeweils anderen Gewalten und verhindern so eine übermäßige
Machtkonzentration bei bestimmten Personenkreisen. Dies funktioniert
selbstverständlich nur dann, wenn die einzelnen Gewalten vollständig
unabhängig voneinander legitimiert und organisiert sind und wenn zudem
personelle Überschneidungen oder ein Übergang einzelner Personen oder
Gruppen von einer Gewalt zur anderen vollständig ausgeschlossen wird.
Ist dies nicht der Fall, so machen persönliche Opportunitätsreaktion in
Bezug auf Einflusssicherung, Karriereförderung oder Interessenschutz
die vier Gewalten zahm gegeneinander und die Gewaltentrennung wird in
dieser Hinsicht weitgehend unwirksam. Der gegenwärtige Status quo der
pro forma Gewaltentrennung ist für die Herstellung eines
Überwachungsgleichgewichtes also unzureichend.
• Wenn die ersten beiden Gleichgewichtsalternativen unter den
gegebenen Umständen also zu schwach zur Verhinderung von „Schwarzes
Loch“-Machtkonstellationen und zur umfassenden Stabilisation des
politisches „Universiums“ sind, wir aber weiterhin alles daran setzen
wollen, die negativen Effekte dieser politischen Kontraktion und
Explosion zu verhindern, dann kommt, wie bereits erwähnt, der dritten
Alternative eine ganz besondere Bedeutung zu, dem Toleranzgleichgewicht
.
Das Toleranzgleichgewicht basiert auf einem freien Spiel der
internationalen Staatsformen. Es ist also quasi die zwischenstaatliche
Entsprechung zum innerstaatlichen Überwachungsgleichgewicht.
Dieses Gleichgewicht entsteht durch einen Wettbewerb der besten
Staatsformen, bzw. einer Schwächung der Schlechtesten, die letztendlich
auf eine „Abstimmung mit den Füßen“ hinausläuft. Eine Abstimmung, die
zunächst sicherlich eher wirtschaftliche Investitionen und
intellektuelle Vorreiter betrifft, die sich aber schließlich auch auf
weitere Volksgruppen ausdehnen kann und wird. Eine Voraussetzung für
die Funktionsfähigkeit dieses Gleichgewichtes ist sicherlich eine
tolerante E- und Immigrationspolitik und ein ausgebautes Asylrecht.
Noch wichtiger als diese gesetzliches Vorbedingungen ist aber – und das
ist das Kernargument dieser Rede – eine gegenseitige Toleranz der
Staaten und ein absoluter Verzicht auf jegliche militärische
Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten. Dieses schließt
insbesondere ein absolutes und uneingeschränktes Verbot des
Angriffskrieges ein.
Dieses Ergebnis wirk zunächst trivial und selbstverständlich. - Zu
einem Zeitpunkt, zum dem militärische Aggression unter verschiedensten
Namen und Vorwänden wieder hoffähig wird, während gleichzeitig die
klassischen Motivationen für Kriegsverzicht immer stärker
hinterfragtwerden, lohnt es sich jedoch auf den zentralen und
essentiellen Wert dieses Grundsatzes unter einem neuen Blickwinkel
hinzuweisen.
Denn zwar sollten auch die Lehre des Pazifismus, die Bedeutung jedes
Menschenlebens und das Prinzip der kulturellen Selbstbestimmung zu dem
gleichen Ergebnis führen. Diese wird jedoch aufgrund seines weltfremden
Universalitätsanspruchs recht erfolgreich angegriffen, jene wird durch
blutige innerstaatliche Konflikte häufig relativiert und letzteres wird
von Bestimmungsschwierigkeiten von Kultur- und Volksgebieten
abgeschwächt.
Die Bedeutung des Toleranzgleichgewichts als letzte Möglichkeit für
politische Stabilität ist gegenüber diesen Angriffen jedoch immun.
Die Konsequenz aus den soeben betrachteten Alternativen, die
letztendlich auf die Bedeutung des Toleranzgleichgewichts hinführen ist
folglich, dass Kriege ausschließlich im territorialen Verteidigungsfall
rechtfertigbar sind und in allen anderen Fällen – und seien sie noch so
„edel“ und „demokratisch“ – militärische Mittel uneingeschränkt aus der
Politik verbannt werden müssen. Nichtmilitärische Mittel wie Boykotte,
Sanktionen oder auch aktive und passive Unterstützung von
Widerstandsbewegungen müssen die äußere Grenze für die Handlungen
vernünftiger Rechtsstaaten bleiben, damit das freie Spiel der Staaten
als letzte friedliche Ausgleichsmöglichkeit funktionieren kann.
(Nur andeutungsweise kann hier auf die absurde Arroganz des „Westens“
eingegangen werden, die beste Staatsform gefunden zu haben und nun
verbreiten zu müssen. So hat doch die Demokratie von der Antike bis zur
Gegenwart bewiesen, dass sie voller ungelöster Probleme steckt und ihr
Siegeszug durchaus keinem natürlichen Gesetz folgt! Und so manch ein
nüchterner Kritiker mag sich mittlerweile auch fragen, ob eine
demokratische Bestimmung von Regierungen nicht ebenso abwegig ist wie
die demokratische Wahl eines Generalstabes oder der beliebtesten
Richter für ein Verfassungsgericht. – Doch dies nur am Rande und als
erstes Sandkorn in die Mühlen derer, die sich mit den vorgetragenen
Argumenten nicht abfinden können, weil die in Mode kommenden
„Befreiungskriege“ doch so ein willkommenes und elegantes Mittel der
Demokratieverbreitung sind)
Fazit:
„Kein Staat auf dieser Erde ist gut genug, um über ein anderes Volk
ohne dessen Zustimmung zu herrschen!“ à oder es auch nur zu versuchen
und sich dazu militärischer Mittel zu bedienen!
Denn wenn das internationale Toleranzgleichgewicht scheitert und sich
die Verhältnisse bezüglich des innerstaatlicher
Überwachungsgleichgewichts nicht verändern, wird unter den Bedingungen
der fortschreitenden Technisierung and Perfektionierung des Staates
bald nur noch die radikale Form des Souveränitätsgleichgewichts eine
früher oder später aufziehende Macht-Supernova verhindern können:
„Technischer Terrorismus!“
Der Technische Terrorismus unterscheidet sich vom Konventionellen
Terrorismus dadurch, dass bei ihm nicht die Vernichtung von
Menschenleben oder Symbolen im Vordergrund steht (die ja schließlich
der beste Vorwand für Innere-Sicherheits-Propheten sind, das
Souveränitätsgleichgewicht weiter zu behindern), sondern die gezielte
und umfassende Störung oder Vernichtung des staatlichen
Überwachungsapparats!
Und unter diesem Vorzeichen wandelt sich dann auch der anonym
überliefert Ausspruch „Des einen Terrorist ist des anderen
Freiheitskämpfer!“ zu einem potentiellen Lincoln-Zitat mit neuem,
besondern Sinn!
Vielen Dank.
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